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Verhaltenskodex für den Kindesschutz: Warum und wie weiter?

04.05.2021

Ein Standard, der für Sicherheit sorgt und eine klare Haltung gegen innen und aussen zeigt: Das ist der Zweck des Verhaltenskodex’ von IdéeSport, der für alle Mitarbeiter*innen gilt. Entstanden ist er im Rahmen verschiedener Massnahmen, die sich dem Kindesschutz annehmen.

Die Sicherheit auf allen Ebenen ist essenziell in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Gedanken heraus entstand in einem Gespräch zwischen dem ehemaligen IdéeSport-Geschäftsführer und heutigen Stiftungsrat Giorgio Panzera und Irene Inderbitzin von der Paul Schiller Stiftung die Idee zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Kindesschutzkonzepts. Ganzheitlich meint in diesem Fall, dass es auf jeder Stufe von IdéeSport Anwendung findet – von den Hallenteams, zu den Mitarbeiter*innen bis in den Stiftungsrat. Damit soll eine klare Haltung gegen innen und aussen geschaffen werden, die von allen Beteiligten vertreten wird.

Ziel: Ein Kodex, der gelebt wird

Im Spätsommer 2019 begann die Konzeptphase und Budgetierung, im Frühjahr 2020 startete die Arbeitsgruppe Kindesschutz offiziell. Mit der Unterstützung der Paul Schiller Stiftung und der Fachstelle Limita erarbeitete sie den neuen Verhaltenskodex von IdéeSport, der für alle Mitarbeiter*innen verbindlich ist, aber vor allem in den Hallen Anwendung findet. Aus diesem Grund hat die Projektgruppe die Projektleiter*innen der Hallenteams bei der Erarbeitung aktiv miteingebunden. Zusammen eruierten sie verschiedene Risikosituationen und ordneten sie nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens, Umfang des Schadens für das Opfer und Grad der Imageschädigung ein. „Uns ist hierbei wichtig, dass der Verhaltenskodex nicht bloss ein Mittel zum Zweck sein soll, welches umgesetzt werden muss, sondern von den Beteiligten verinnerlicht und gelebt wird“, erklärt Dana Bachofner, Projektmanagerin bei IdéeSport und Mitglied der Arbeitsgruppe. Dabei helfen soll unter anderem eine eigens erarbeite App, die auf dem Verhaltenskodex basiert, und im Frühjahr 2022 dreisprachig verfügbar sein wird.

Wissen mit anderen Organisationen teilen

Nebst dem Verhaltenskodex und der App beschloss die Arbeitsgruppe weitere Massnahmen für das Kindeswohl. So sind alle Mitarbeiter*innen vor Arbeitsbeginn dazu verpflichtet, sowohl einen Sonderprivat- wie auch einen Strafregisterauszug einzureichen. Die Verträge mit den Coachs und Projektleitenden wurden entsprechend angepasst und das Thema Kindesschutz wird in Bewerbungsgesprächen aktiv behandelt. Die Arbeitsgruppe wird noch mindestens bis Ende 2022 bestehen bleiben. Diese Zeit nutzt die Arbeitsgruppe, um den Kodex in den Hallen zu implementieren und allfällige Lücken oder Herausforderungen bei der Umsetzung zu eruieren und allenfalls weitere Hilfsmittel zu kreieren. Bis dahin soll zudem die Thematik Kindesschutz auch im Kurswesen des eigenen Aus- und Weiterbildungsprogramm CoachProgramm einen fixen Platz erhalten. «Ausserdem wollen wir unser Wissen und unsere Produkte zum Kindesschutz mit anderen Organisationen teilen. Wie genau wir das machen, gilt es noch zu definieren», so Dana Bachofner.

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